Prüfung von USt-Id-Nummern


: Ungültige USt-Id-Nummer



Online geprüft am Datum: 16.06.2024


Innergemeinschaftlicher Erwerb
Ein innergemeinschaftlicher Erwerb liegt vor, wenn Sie Waren kaufen, die aus einem anderen EU-Land nach Deutschland befördert werden und wenn der Lieferant ein Unternehmen ist.
Die Lieferung durch den Verkäufer wird in dem anderen EU-Land mit 0 % besteuert. Der Erwerb unterliegt in Deutschland der deutschen Mehrwertsteuer.

Verwenden Sie das Werkzeug
Sie kaufen Waren aus einem anderen EU-Land und möchten wissen, ob es sich um einen innergemeinschaftlichen Erwerb handelt? Dann nutzen Sie unsere Website.

Erklärung der Mehrwertsteuer in Deutschland
Bei einem innergemeinschaftlichen Erwerb berechnen Sie die deutsche Mehrwertsteuer selbst und geben sie in Ihrer Mehrwertsteuererklärung an.

Geben Sie Ihren Markennamen weiter
Ihr Lieferant muss sich vergewissern, dass Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Ihr Name und Ihre Anschrift korrekt sind. Wenn Sie Ihren Handelsnamen anstelle Ihres offiziellen Namens verwenden, können Probleme auftreten.


Innergemeinschaftliche Lieferung
Sie exportieren Waren aus Deutschland an Unternehmer in anderen EU-Ländern? Dies wird als innergemeinschaftliche Lieferung bezeichnet. Diese Lieferung unterliegt einer 0%igen Mehrwertsteuer. Für den Käufer der Waren handelt es sich um einen innergemeinschaftlichen Erwerb in dem EU-Land, in das die Waren geliefert werden. Er muss die Mehrwertsteuer in diesem Land zahlen.

0%-Satz bei der Ausfuhr in andere EU-Länder
Es liegt eine innergemeinschaftliche Lieferung vor, wenn Sie 2 Bedingungen erfüllen:
- Sie transportieren die Waren in ein anderes EU-Land. Sie müssen dies anhand Ihrer Verwaltung nachweisen können. Zum Beispiel mit Bestellformularen, Auftragsbestätigungen und Transportpapieren.
- Ihr Käufer ist ein Unternehmer. Er kann eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer aus einem anderen EU-Land vorlegen.
Erfüllen Sie nicht beide Bedingungen? Zum Beispiel, weil Ihr Kunde eine Privatperson ist oder keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hat? Dann gilt der 0%-Satz nicht. In diesem Fall müssen Sie die Mehrwertsteuer berechnen und sie erklären und abführen.

Übertragung von eigenen Waren
Verbringen Sie Ihre eigenen Waren von Deutschland in ein anderes EU-Land, zum Beispiel in Ihr Unternehmen? Dann gilt dies auch als innergemeinschaftliche Lieferung in Deutschland. Zugleich handelt es sich um einen innergemeinschaftlichen Erwerb in dem Land, in das die Waren gehen. Eine innergemeinschaftliche Lieferung unterliegt in Deutschland der 0%igen Mehrwertsteuer. In diesem Fall müssen Sie sich jedoch bei den Steuerbehörden anmelden. Sie müssen die innergemeinschaftliche Lieferung in Ihrer MwSt-Erklärung angeben.